Das zuständige Amtsgericht München hat am 26.06.2013 bekanntgegeben, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thormann Capital GmbH und der Thormann Green Energy Verwaltungs GmbH zum 19.06.2013 eröffnet worden ist. Die Anleger werden in der nächsten Zeit hierüber informiert werden.
Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner hierzu: „Die Thormann Capital GmbH stand für eine solide und seriöse Zukunft im Bereich der grünen Kapitalanlagen (Green Investments). So jedenfalls, wenn man den Werbebroschüren und Anpreisungen auf der Internetseite der Thormann Capital Glauben geschenkt hat. Das Vertrauen der Anleger sollte mit Seriosität wieder aufgebaut werden. Denn nach dem Desaster rund um die Swiss Asset Management Group AG ( kurz SAM AG ) hofften viele Anleger auf den „Retter“ Thormann Capital GmbH und gaben dieser vertrauensvoll ihr Geld.“
Ausschüttungen blieben aus
Nach Angaben des Insolvenzverwalters verwaltete die Thormann Capital zuletzt über ein Anlagevermögen in Höhe von ca. 6,3 Mio. EUR. Die Thormann Capital entstand, als der Alleingesellschafter und Geschäftsführer, Herr Michael Thormann, die LEO ONE Investment GmbH im September 2012 übernahm. Damals wurde von Seiten der Thormann Capital noch mit großer Kompetenz für eine sichere und renditestarke Kapitalanlage geworben. Doch anscheinend schon zur Jahreswende 2012/2013 gab es gravierende Probleme bei der Thormann Capital. Spätestens seit März 2013 war ersichtlich, dass die Probleme bei der Thormann Capital gravierend sind. Damals wurde den Anlegern noch gesagt, dass die im Februar ausgebliebenen Ausschüttungen mit der nächsten Auszahlung im März nachgeholt werden würden, was natürlich nicht der Fall war.
Sind am Ende die Anleger die Leidtragenden?
Rechtsanwalt Schulter hierzu: „Nach den der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vorliegenden Informationen lagen die Probleme und Verfehlungen offenbar bereits in der Vergangenheit. So hat der neue Eigentümer der Thormann Capital es bei der Übernahme der LEO ONE im Herbst 2012 anscheinend unterlassen, sich eine Stichtagsbilanz vorlegen zu lassen oder einen Kassensturz zu machen. Erst Monate später hat man offenbar feststellen müssen, dass die Thormann Capital ihre Verpflichtungen gegenüber den Anlegern mit den vorhandenen Assets (Investitionen in Sachwerte) nicht bedienen kann.
Der Vorgang wiegt nämlich deshalb umso schlimmer, da es sich hier um Anlegergelder dreht, die viele Kleinanleger im Vertrauen auf die Aussagen von Herrn Thormann und den vorherigen Verantwortlichen bei der Thormann Capital oder zuvor der LEO ONE angelegt hatten. Viele Anleger sprachlos und wütend, weil sie das Vertrauen verloren haben.“
Es bleibt nun abzuwarten, welche Vermögenswerte noch vorhanden sind, die im Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können. Wichtig für die betroffenen Anleger und ihre Familien ist jedoch, dass schon frühzeitig mögliche Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte durchgesetzt werden. Nach Ansicht der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner ist hier insbesondere auch dem Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Thormann Capital, Herrn Michael Thormann, ein direkter Vorwurf zu machen, der eine Durchgriffshaftung begründet. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner hat für Mandanten bereits begonnen, Schadensersatzansprüche gegen mögliche Gegner durchzusetzen. Um die Interessen der vielen Anleger zu bündelt und zusammen durchzusetzen, wurde die “ Anlegergemeinschaft Thormann/LEO ONE“ gegründet. Es hat sich dabei in der Vergangenheit gezeigt, dass durch die Bündelung der Interessen und Ansprüche das Recht der Anleger besser und effektiver durchgesetzt werden kann.
Anlegern, die erst jetzt von der Insolvenz der Thormann Capital erfahren, ist zu raten, sich schnellstmöglich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
V.i.S.d.P.:
Christian M. Schulter
Rechtsanwalt-Associate
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
Kontakt:
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Dr. Thomas Schulte
Friedrichstrasse 133
10117 Berlin
+49 (0) 30 71520670
dr.schulte@dr-schulte.de
http://www.dr-schulte.de