Auer Witte Thiel verweist auf elterliche Aufsichtspflicht im Konsumverhalten ihrer Kinder auch bei Telefon- und Vermittlungsdiensten
Mnchen, im September 2008: Ein neues Urteil des Amtsgerichts Bonn (AZ 3 C 65/07) bekrftigt die Verantwortlichkeit der Eltern fr ihre Kinder auch im Falle von in Anspruch genommenen Telefondienstleistungen. Die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel befrwortet die Entscheidung, dass auch bei kostenpflichtigen Telefondiensten die Eltern in der Haftung stehen. Auer Witte Thiel hat langjhrige Erfahrung darin, die Forderungssteller in solchen Fllen zu untersttzen.
Hintergrund des Urteils ist, dass ein Minderjhriger unter Benutzung des Telefonanschlusses der Eltern sich unter Vermittlung ber einen Auskunftsdienst erotische telefonische Leistungen eines anderen Unternehmens anbieten lie. Der Auskunftsdienst hatte den Sohn nach vorheriger Information ber die Mehrkosten mit der Erotikhotline verbunden. Nach Ansicht des Vaters htte die Vermittlungsgesellschaft diese Gesprche nicht verbinden drfen, da somit die von ihm vorgenommene Sperrung kostenpflichtiger Nummer umgangen werde. Ein etwaiger Vertrag sei sittenwidrig. berdies sei sein Sohn nicht geschftsfhig, da er minderjhrig ist.
Die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel befrwortet die Argumentation des Gerichts, das die Klage des Vaters abgewiesen hat. Hier greift zum einem die so genannte Anscheinsvollmacht, denn der Auskunftsdienst musste annehmen, dass der Sohn zum Nutzen des Services berechtigt war, informiert ein Experte von Auer Witte Thiel. Zum anderen ist es die Aufgabe solcher Informationsdienste, Rufnummern, Name und Anschrift weiter zu geben und, falls gewnscht, zu verbinden, erklrt der Experte von Auer Witte Thiel weiter. Wenn der Klger mit entsprechenden Telefongesprchen seines minderjhrigen Sohnes nicht einverstanden ist, htte er entsprechende Vorsorgemanahmen treffen mssen, zum Beispiel auch eine Sperre der Auskunftsrufnummern beantragen. Der Experte von Auer Witte Thiel dazu: Hier wird wieder deutlich, wie weit die Aufsichtspflicht der Eltern geht. Ob es nun ums Internet geht oder um Telefonate mit kostenpflichtigen Diensten: Die Eltern haften fr ihre Kinder. Die Kanzlei Auer Witte Thiel untersttzt insbesondere Diensteanbieter und Hotlines bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen. Schon seit Jahren ist die Kanzlei Auer Witte Thiel erfolgreich auf diesem Gebiet ttig.
ber Auer Witte Thiel
Auer Witte Thiel ist eine wirtschafts- und presserechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen ist im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Forderungsmanagement ist eines der Kerngeschfte der Kanzlei Auer Witte Thiel. Detailliertes Know-how, breite Erfahrung und eine fundierte Beratung zeichnen Auer Witte Thiel aus. Auer Witte Thiel setzt auf umfassende, erfolgsorientierte Lsungen. Die Kanzlei Auer Witte Thiel sieht sich als serviceorientierter Dienstleister mit bergreifender Branchenkompetenz. Auer Witte Thiel zhlt zu den erfahrenen und anerkannten deutschen Anwaltskanzleien im Bereich Forderungsmanagement und verfgt ber ein hochqualifiziertes Team aus Rechtsanwlten, Rechtsanwaltsfachangestellten, IT-Spezialisten und anderen Fachkrften. Auer Witte Thiel bietet im Bereich modernes Forderungsmanagement alle Leistungsphasen aufeinander abgestimmt an. Der Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist in Mnchen.
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